Die Grundlage für eine erfolgreiche Regierungsarbeit bildet eine solide Haushaltspolitik. Jahrzehntelang wurden Landesausgaben auf Pump finanziert und damit zukünftige Generationen belastet.
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26.03.2015
Dr. Heiner Garg: Innenminister Studt muss Stellung beziehen!
„Die heutige Anhörung des Sozialausschusses zur Vergabe von Notarztleistungen im Raum Lübeck hat eine ganze Reihe neuer Fragen aufgeworfen, die von der Kommunalaufsicht beantwortet werden müssen. Der für die Kommunalaufsicht zuständige Innenminister Stefan Studt muss seine arbeitsverweigernde Haltung hier endlich aufgeben und zur Aufklärung beitragen.“
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26.03.2015
Dr. Ekkehard Klug: Stellenkürzungen können auch negative Folgen für den Opferschutz haben
„Der Weiße Ring bietet für viele Kriminalitätsopfer wichtige Hilfe, um mit den besonderen Belastungen des Erlebten umgehen zu können. Deshalb ist die Arbeit des Weißen Rings gar nicht hoch genug einzuschätzen. Im Namen der FDP-Landtagsfraktion danke ich dem Landesvorsitzenden Uwe Döring und den rund 150 landesweit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Weißen Rings für ihren großen Einsatz für die Opfer von Kriminalität sehr herzlich.
Die heutige Pressekonferenz hat noch einmal deutlich gemacht, dass die Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und Weißem Ring wichtig ist, um den Geschädigten die bestmögliche Hilfe anbieten zu können. Besorgniserregend ist, dass es nach Auskunft von Herrn Döring offenbar durch Arbeitsverdichtung und Überlastung der Polizeibeamtinnen und -beamten leider manchmal unterbleibt, über die Angebote des Weißen Rings aufzuklären. Dies zeigt noch einmal deutlich, dass die von der Landesregierung geplanten Stellenkürzungen im Bereich der Landespolizei – und die damit zwangsläufig einhergehende Arbeitsverdichtung – auch negative Auswirkungen auf den Opferschutz in Schleswig-Holstein haben können.
Wichtige Hinweise gab der Weiße Ring im Hinblick auf eine mögliche Reform des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Hier hält die FDP-Fraktion es für sinnvoll, den Anwendungsbereich des OEG auch auf Fälle von psychischer Gewalt – wie etwa Stalking – zu erweitern. Könnten wir dies umsetzen, hätten wir für den Opferschutz viel erreicht.“
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25.03.2015
Oliver Kumbartzky: Hundegesetz wird bundesweit Vorbildcharakter haben
„Wir freuen uns, dass unsere Initiative bei der Koalition auf fruchtbaren Boden gefallen ist und wir heute gemeinsam Änderungsvorschläge eingebracht haben. Für die konstruktive Mitarbeit an diesem wichtigen Vorhaben danken wir den Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen ausdrücklich. Mit den jetzt dem Ausschuss vorgelegten Änderungsvorschlägen (Umdruck 18/4200), die wir auf der Grundlage der hilfreichen Hinweise aus der schriftlichen und mündlichen Anhörung erarbeitet haben, wird das Gesetz zum modernsten Hundegesetz Deutschlands.
Kern ist nach wie vor die Abschaffung der Rasseliste. Eine Führerscheinpflicht wie in Niedersachsen soll es nicht geben. Allerdings sollen in den Hundesteuersatzungen Anreize geschaffen werden, einen Sachkundenachweis mit dem eigenen Hund abzulegen. Zudem sollen alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen und ihren Hund durch einen Transponder kennzeichnen – das macht aber schon jetzt ein großer Anteil der Hundehalter.
Als gefährlich sollen Hunde nun nicht mehr aufgrund ihrer Rasse bzw. Eigenschaften, sondern ausschließlich aufgrund ihres Verhaltens gelten. Eine Einstufung als gefährlicher Hunde würde – wie bisher auch – zum Beispiel erfolgen, wenn ein Hund einen Menschen gebissen hat, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah. Ein sehr tier- und halterfreundlicher Ansatz ist, dass als gefährlich eingestufte Hunde nach einem Wesenstest resozialisiert und damit von Auflagen befreit werden können. Natürlich muss auch der Halter beweisen, dass er in der Lage ist, seinen Hund sicher zu führen. Denn klar ist aus unserer Sicht: Kein Hund wird als gefährlicher Hund geboren. Das Problem liegt oft am anderen Ende der Leine. Durch falsche Haltung können Hunde ein aggressives Verhalten entwickeln. Genau hier soll das neue Gesetz ansetzen.Ich bin mir sicher, dass dieses Gesetz bundesweit Vorbildcharakter haben wird. Sollte das Gesetz – wie geplant – noch vor dem Sommer verabschiedet werden, tritt es zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft.“
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25.03.2015
Anita Klahn: Ministerin Ernst streut den Bürgern Sand in die Augen
„Ministerin Ernst streut den Bürgerinnen und Bürgern beim Erhalt kleiner Grundschulstandorte Sand in die Augen. Im Gegensatz zu Hauptstandorten gibt es keine Mindestgröße für Außenstellen. Es gibt keine strikte Vorgabe, sondern nur einen Orientierungswert von 44 Schülern, der eine rein rechnerische Größe für zwei Vollzeit-Personalstellen ist. So hört es sich zwar nett an, wenn die Ministerin formuliert, die Richtzahl auf 27 senken zu wollen, rein praktisch ändert sich aber nichts, außer wenn zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt würde. Auch aus den von der Ministerin hervorgehobenen ELER-Mitteln, die ausschließlich für bauliche Maßnahmen vorgesehen sind, lässt sich nicht eine einzige zusätzliche Lehrerstelle finanzieren.
Es ist Aufgabe der Landesregierung, entsprechende Stellen zu schaffen. Das ist eine Frage der politischen Prioritätensetzung – ‚Kurze Beine, kurze Wege‘ muss weiterhin gelten. Wir fordern zusätzliche Planstellenanteile für die Grundschulstandorte, deren Schließung zu unvertretbar langen Schulwegen führen würde. Häufig handelt es sich dabei nur um eine halbe Stelle, die benötigt wird, um den Standort zu halten.
Dass nun gerade diese dringend benötigten Sicherstellungszuschläge von der Schulministerin ausgeschlossen werden, ist ein Armutszeugnis – für die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen. Ministerin Ernst führt genau die Politik von Ministerin Wende fort. Die Grundschulen werden weiterhin hängen gelassen. Wer kleine Grundschulstandorte schließt, aber gleichzeitig zahlreiche unnötige Oberstufen für fast erwachsene Oberstufenschüler im ganzen Land schafft, zeigt durch sein eigenes Handeln, welchen Stellenwert kleine Grundschülerinnen und Grundschüler für diese Landesregierung haben.“
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25.03.2015
Christopher Vogt: Nichts als Schaumschlägerei beim Bürokratieabbau
„Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt und unterstützt alles, was kleine und mittlere Unternehmen von unnötigem Bürokratieaufwand entlastet. Minister Meyer weist in seiner aktuellen Pressemitteilung zu Recht darauf hin, dass das Land keine eigenen wirtschaftsstatistischen Daten mehr erhebt. Diese unnötigen Berichtspflichten hatten FDP und CDU während ihrer Regierungszeit im Rahmen der Mittelstandsoffensive abgeschafft. Unser Ziel war es, Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland zu machen. Dieses Vorhaben verfolgt die rot-grün-blaue Landesregierung leider nicht weiter – ganz in Gegenteil: Rot-Grün-Blau hat den Bürokratieaufwand für den Mittelstand mit ihrem Bürokratiemonster Vergabegesetz sogar deutlich erhöht.
Alle unsere Initiativen zum Bürokratieabbau oder zur Steuervereinfachung werden von Rot-Grün-Blau in unschöner Regelmäßigkeit im Landtag abgelehnt. Die vollmundigen Ankündigungen des Ministerpräsidenten haben sich als Schaumschlägerei herausgestellt. Schlimmer als die rot-grün-blaue Landesregierung ist in Sachen Bürokratie nur noch die schwarz-rote Bundesregierung. Allein Frau Nahles und Frau Schwesig verursachen mit ihren ideologischen Gesetzesinitiativen Milliardenkosten für den deutschen Mittelstand. Die von Bundesminister Gabriel geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau sind im Vergleich zu dem, was seine Regierung den Unternehmen gleichzeitig an zusätzlichen Belastungen aufbürdet, nicht viel mehr als kleine PR-Peanuts. Dass sich die SPD-Minister Gabriel und Meyer als Bürokratiebremser darstellen wollen, ist leider nicht viel mehr als ein schlechter Witz. Jeder Unternehmer muss sich angesichts dieser PR-Nummer veräppelt fühlen.“
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20.03.2015
Anita Klahn: Wir brauchen einen Sicherstellungszuschlag für kleine Grundschulstandorte
„Im Gegensatz zu Hauptstandorten gibt es keine Mindestgröße für Außenstellen. Es gibt keine strikte Vorgabe, sondern nur einen Orientierungswert von 44 Schülern, der eine rein rechnerische Größe für zwei Personalstellen ist. So hört es sich zwar nett an, wenn die Ministerin formuliert, die Richtzahl auf 27 senken zu wollen zu, rein praktisch ändert sich aber nichts, wenn nicht zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird.
Es überrascht auch niemanden, dass es gerade den größeren Schulen leichter fällt, kleinere Außenstellen zu bedienen. So gibt es zahlreiche Außenstellen (18), die weniger als 44 Schüler haben oder hatten. Die Außenstelle Dersau hatte im Schuljahr 2012/13 mal 17 Schüler.
Das wären – keine Gewähr auf Vollständigkeit: Oldenswort, Seekrug, Panker-Darry, Hüttenwohld, Schipphorst, Stolpe, Neudorf, Weddelbrook, Nützen, Schafstedt, Neuenkirchen, Hetlingen, Struvenhütten, Giekau, Großharrie, Großenbrode, Wulfsdorf und Dersau.
Ob ein Standort bestehen bleibt, darf aber nicht allein davon abhängen, ob eine Hauptschule die Größe hat das organisatorisch abbilden zu können.
Nein, die gesamte regionale Schulstruktur muss eine Rolle spielen.
‚Kurze Beine, kurze Wege‘ muss weiterhin gelten. Wir fordern zusätzliche Planstellenanteile für die Grundschulstandorte, deren Schließung zu unvertretbar langen Schulwegen führen würde. Häufig dreht es sich nur um eine halbe Stelle, die benötigt wird, um den Standort zu halten.
Das jüngste Beispiel ist die Schließung der Schule in Petersdorf. Im ganzen westlichen Teil der Insel gibt es jetzt keinen Schulstandort mehr. Das heißt, dass kleinen Grundschülerinnen und Grundschülern Schulwege von teilweise über einer Stunde zugemutet werden. Wir Liberale halten das für völlig unverhältnismäßig.
Die von der Koalition so gern angeführte Studie zur ‚Zukunftsfähigkeit der Grundschulen in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins‘ stützt dabei voll unsere Position. Die Studie spricht davon, die ‚Landschule der Zukunft‘ als standortrelevante Schule im ländlichen Raum einzuführen. Anhand objektivierbarer Kriterien, wie z.B. maximale Distanzen, Schülerfahrtzeiten, zentralörtliche Funktion ist diese zu definieren.
Das ist genau das, was wir fordern! Aber ohne gesonderte Personalzuweisung geht das nicht.
Das nun gerade diese benötigten Sicherstellungszuschläge, die das einzige hilfreiche Instrument sind, durch den Koalitionsantrag explizit ausgeschlossen werden, ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen.
Die Küstenkoalition betont doch ständig, dass Bildung die wichtigste Aufgabe in dieser Legislaturperiode für sie sei. Dann handeln sie doch endlich.
Sie helfen keiner einzigen Schule mit den in ihrem Antrag formulierten Vorschlägen. ‚Kreative Ideen’, ‚innovative Konzepte’, ‚Experimentierklausel’ sind Worthülsen. Auch durch ELER-Mittel können keine zusätzlichen Lehrerstellen geschaffen werden.
Kreative Ideen hatten die Eltern in Petersdorf und in Schafstedt liegen sogar innovative Konzepte vor. Ministerpräsident Albig fand damals warme Worte, Ministerin Wende zeigte sich als zuständig, eine Nebelkerze nach der anderen wurde gezündet, aber im Ergebnis gab es Schulschließungen.
Die Regierung und die Regierungsfraktionen machen nichts. Ministerin Ernst führt genau die Politik von Ministerin Wende fort. Es gibt keinen Unterschied zwischen der alten und neueren Ministerin. Das ist Aussitzen in Reinkultur. Fehler der vorherigen Ministerin werden nicht korrigiert. Die Grundschulen werden weiterhin hängen gelassen. Die aktuelle Petition zu den kleinen Grundschulen mit fast 5.600 Unterzeichnern belegt das beeindruckend.
Wer kleine Grundschulstandorte schließt, aber gleichzeitig zahlreiche unnötige Oberstufen für fast erwachsene Oberstufenschüler im ganzen Land schafft, zeigt durch sein eigenes Handeln welchen Stellenwert kleine Grundschülerinnen und Grundschüler für diese Landesregierung haben.
Ein Wort muss ich dann noch gegenüber den Piraten loswerden. Die völlige Kritiklosigkeit, mit der sie den Murks der Regierung in diesem Themenfeld mittragen, überrascht mich wirklich, da sie sonst einen viel kritischeren und auch konstruktiveren Stil pflegen. Ich meine, sie müssen doch auch erkennen, dass ohne weitere Planstellen kleine Standorte nicht zu halten sind.“
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20.03.2015
Dr. Heiner Garg: Keine Erhöhung der Erbschaftsteuer!
„Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt. Seitdem spekulieren verschiedene Akteure auf Bundes- und auch Länderebene, wie eine neue Erbschaftsteuer geregelt werden soll.
Es ist auch offensichtlich, dass die bisherigen Einnahmen für das Land Schleswig-Holstein nicht unerheblich sind und selbstverständlich entsprechende Begehrlichkeiten wecken. So lagen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im Jahr 2013 bei 151 Mio. Euro, 2014 bei174 Mio. Euro und 2015 bei 137,2 Mio. Euro (SOLL).
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen halte ich die Forderungen nach einer noch höheren Erbschaftsteuer für vollkommen unangebracht.
Nun zum Antrag der regierungstragenden Fraktionen: Er ist ohne Frage ein wahres Paradestück rot-grün-blauer Regierungsarbeit. Ich möchte dazu ein paar Punkte aus der Begründung ihres Antrages hervorheben:
Zunächst stellen sie einen Zusammenhang zur Vermögensungleichheit in Schleswig-Holstein her und bemühen für Ihre Argumentation auch noch den Gini-Koeffizienten. Und zu allem Überfluss kommen Sie zum Schluss: ‚Vermögensungleichheit schadet nachhaltigem Wachstum und gesellschaftlichem Zusammenhalt‘. Logik=Null.
Nun zu meinem Lieblingsabsatz:
‚Gleichzeitig ist das schleswig-holsteinische Bildungssystem weiterhin unterfinanziert. Bildung ist dabei das beste Mittel, um Aufstiegschancen für alle zu ermöglichen. Weitere Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Gesellschaft ist die soziale Gerechtigkeit. Der dritte Pfeiler neben Bildung und sozialer Gerechtigkeit ist die wirtschaftliche Entwicklung. Diese wird nicht von Ausnahmen von der Erbschaftsbesteuerung flächendeckend positiv beeinflusst, sondern vielmehr von dem Vorhandensein einer leistungsfähigen Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Breitband u.v.m.)‘
Das heißt also, in Wahrheit ist das Erbschaftsteuersystem der vergangenen 30 Jahre verantwortlich für die katastrophalen Ergebnisse sozialdemokratischer Bildungs- und Infrastrukturpolitik.
Zu meiner großen Überraschung haben Sie den Vorschlag des sechsten Stellvertretenden Bundesvorsitzenden nicht aufgegriffen, wonach sich der Staat die Unternehmen buchstäblich zur Beute macht. – Verstaatlichung von Unternehmensanteilen, wenn die Erben ihre Steuerschuld nicht begleichen können – ein wahrlich großartiger Vorschlag in einer sozialen Marktwirtschaft. Niemand kann wollen, dass Familienunternehmen – und ich spreche hier ausdrücklich von den kleinen und mittelständischen Unternehmen – in ihrer Existenz durch restriktive Erbschaftsteuerregelungen bedroht werden.
Erbschaften sind keineswegs leistungslos entstanden, sondern dahinter steht die gesamte (voll versteuerte) Lebensleistung des Erblassers. Erbschaften sind aus volkwirtschaftlicher Sicht kein Einkommen, sondern Vermögensübertragungen. Es entsteht kein neuer Reichtum, sondern der Erblasser gibt lediglich sein durch frühere Leistung erworbenes Vermögen an die nächste Generation weiter.“
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24.03.2015
Dr. Heiner Garg: Rot-Grün-Blau sollte sich für diese Investitionsquote schämen
„Dass das Land seiner humanitären Verantwortung gerecht werden und für die steigenden Flüchtlingszahlen mehr finanzielle Mittel bereitstellen muss, ist keine strittige Frage. Hier hat die Landesregierung die volle Unterstützung der FDP-Landtagsfraktion.
Gleichwohl sind die weiteren finanzpolitischen Schwerpunktsetzungen der Landesregierung nur schwerlich nachvollziehbar. Fakt ist, dass das haushalterische Eis für Rot-Grün-Blau nach Jahren des fröhlichen Geldausgebens immer dünner geworden ist.
Und dass in diesem Zusammenhang die Investitionsquote jetzt – wieder einmal – auf den historischen Tiefstand von 6,8 Prozent absacken soll, ist weder finanzpolitisch klug, noch ist es generationengerecht. Die Verschuldung findet ebenso ungeniert wie unverantwortlich im Bereich der gesamten Infrastruktur des Landes statt – auf den Straßen, in den Hochschulgebäuden und in den Krankenhäusern. Die junge Generation muss in naher Zukunft mit dem massiven Investitionsstau von alleine fertig werden.
Und da hilft es nichts, dass Finanzministerin Heinold zum wiederholten Male schulterzuckend davon spricht, die geringe Investitionsquote sei ein ‚Wermutstropfen‘ (vgl. Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 17. Juni 2014). Das heißt eigentlich, dieser Landesregierung ist diese Art des Schuldenmachens egal. Dafür sollte sich diese Koalition schämen!“
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24.03.2015
Christopher Vogt: Hoffentlich fällt die PKW-Maut bei der EU-Kommission durch
„Die PKW-Maut ist ein Sieg des bayerischen Stammtisches gegen den Rest an gesundem Menschenverstand in der schwarz-roten Koalition. Wenn CSU-Populismus auf Europarecht und Sozialdemokraten prallt, kommt ein solch aberwitziges Bürokratiemonster heraus. Wer die Preisstaffel versteht, hatte wahrscheinlich mindestens Mathe-Leistungskurs. Es geht hier um nichts anderes als um die Gesichtswahrung der CSU. Die Union könnte dafür am Ende einen hohen Preis zahlen, schließlich beruht die Einführung der PKW-Maut auf einem krassen Wortbruch der Bundeskanzlerin, die vor der Wahl vor einem Millionenpublikum beteuert hatte, dass es mit ihr keine Maut geben werde. Für die Sozialdemokraten ist die Einführung ebenfalls alles andere als ein Ruhmesblatt. Obwohl die Bedingungen aus dem Koalitionsvertrag höchstwahrscheinlich nicht erfüllt werden können, werden CDU und SPD dem seit Jahrzehnten wohl unsinnigsten Projekt der deutschen Verkehrspolitik zustimmen.
Die PKW-Maut wird keinen sinnvollen Beitrag zum Erhalt unserer Verkehrsinfrastruktur leisten können. Es ist fraglich, ob sie überhaupt mehr Geld in die öffentlichen Kassen bringen wird. Klar ist dagegen schon jetzt, dass die Maut Grenzverkehre erschweren und neue Barrieren in Europa schaffen wird. Ich kann nicht nachvollziehen, dass die schleswig-holsteinische CDU und die rot-grün-blaue Landesregierung dies mittragen oder zumindest hinnehmen können. Die PKW-Maut ist anti-europäisch, extrem bürokratisch und löst das Problem der chronisch unterfinanzierten Verkehrsinfrastruktur nicht einmal im Ansatz. Jetzt kann man nur noch hoffen, dass sie bei der EU-Kommission durchfallen wird.“
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24.03.2015
Dr. Ekkehard Klug: Grüne haben Vorentscheidung zugunsten Dr. Weicherts bereits gefällt
„Es ist schon bemerkenswert, wie schamlos der Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten vom Kollegen Burkhard Peters umgedeutet wird als Teil einer möglichen Bewerbung von Dr. Thilo Weichert. Das legt nahe, dass die Grünen bereits vor dem Ende des Bewerbungsverfahrens intern eine klare Vorentscheidung zugunsten Dr. Weicherts gefällt haben – egal, wer sich noch für das Amt des Datenschutzbeauftragten bewerben sollte. Von einem ‚transparenten‘ und ‚offenen‘ Verfahren kann hier keine Rede mehr sein.
Dass sich zudem ausgerechnet die CDU, in Person von Herrn Dr. Bernstein, in ihrer aktuellen Pressemitteilung zum furchtlosen Schutzpatron des Datenschutzes in Schleswig-Holstein aufschwingen will, ist amüsant, angesichts ihrer Positionierung zur Vorratsdatenspeicherung jedoch alles andere als logisch oder stringent.“
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30.08.2018
Annabell Krämer: Kein Rumeiern beim Soli – was seinen Zweck erfüllt hat, gehört abgeschafft
Anlässlich der Ankündigung der CDU, die Abschaffung des Soli zu unterstützen, erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Wir begrüßen, dass sich unser Koalitionspartner CDU in Schleswig-Holstein der langjährigen Position der Freien Demokraten zum Solidaritätszuschlag annähert. Wir fordern jedoch nicht nur ein Vorziehen der von der Großen Koalition geplanten Teilentlastung, sondern eine vollständige Abschaffung bis spätestens 2020.
Das Jahr für Jahr ansteigende Aufkommen aus dem Soli übersteigt schon längst die Ausgaben für den Solidarpakt II um ein Vielfaches. Im Jahr 2018 übersteigen die Soli-Einnahmen die Aufwendungen für den Solidarpakt II um voraussichtlich 14,5 Milliarden Euro. Somit wird bereits heute nur noch gut jeder fünfte Euro für den ursprünglich vorgesehenen Zweck aufgewendet. Ende 2019 läuft der Solidarpakt II vollständig aus. Spätestens dann entfällt für den Bund jegliche Rechtfertigung für die Erhebung dieser Sonderabgabe. Der Steuerzahler soll jedoch nach dem Willen der Großen Koalition weiter brav seinen Soli entrichten - fragt sich nur, wofür!
Angesichts der Milliardenüberschüsse im Bundeshaushalt ist eine Entlastung der Bürger und Unternehmer längst überfällig. Doch die Bundesregierung braucht die Gelder zur Einlösung ihrer teuren Wahlversprechen. Dabei benötigen insbesondere die jüngeren Generationen Entlastungen, um Altersvorsorge betreiben zu können – dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der neuen Rentenbeschlüsse der GroKo, die den jüngeren Generationen neue Lasten aufbürden. Wir werden unsere Forderungen nach sofortiger Abschaffung des Soli weiterhin lautstark vertreten!“
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23.03.2015
Christopher Vogt: Die Landesregierung treibt studierwillige junge Menschen aus dem Land
„Vorletzten Freitag hatte Wissenschaftsstaatssekretär Fischer den Hochschulen noch Hoffnung auf zusätzliche Mittel im Nachtragshaushalt gemacht. Jetzt wird klar, dass der Ministerpräsident und seine Finanzministerin davon überhaupt nichts halten. Über mangelnde Kommunikation innerhalb der Landesregierung wundert sich ja schon niemand mehr, aber diese Aussage der Ministerin hat leider schwerwiegende Folgen für unsere Hochschullandschaft. Die Not der Hochschulen muss dieser Landesregierung entweder egal oder noch immer nicht richtig präsent sein - beides wäre nicht nur für unsere Hochschulen, sondern für die Entwicklung unseres Bundeslandes insgesamt fatal. Es wird immer deutlicher, dass die Landesregierung die elementare Bedeutung der Hochschulen für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes verkennt und ihre Prioritätensetzung entsprechend falsch und chancenvernichtend ist. Es rächt sich nun, dass die Landesregierung die guten finanziellen Vorzeichen in den letzten Jahren vor allem für ihre politischen Projekte und nicht für die Erfüllung der staatlichen Kernaufgaben verwendet hat.
Wenn die Hochschulen unseres Landes von der Landesregierung nicht endlich die benötigten Mittel erhalten, um den doppelten Abiturjahrgang im nächsten Jahr vernünftig vorbereiten zu können, droht unserem Bundesland ein weiterer vermeidbarer Verlust von tausenden talentierten jungen Menschen. Mit ihrem Dilettantismus und ihrer Arbeitsverweigerung treibt die Landesregierung studierwillige junge Menschen geradezu aus dem Land. Es ist noch nicht zu spät, um die Hochschulen auf den zusätzlichen Studentenansturm besser vorzubereiten, aber es müsste jetzt was geschehen und nicht erst im nächsten Jahr, vor allem wenn man an das zusätzlich benötigte Personal schaut.“
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20.03.2015
Dr. Ekkehard Klug: Wahlalter im Volksabstimmungsgesetz an das Landeswahlgesetz koppeln
„Nach derzeit geltendem Landesrecht ist die Beteiligung an Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksabstimmungen an das Mindestalter von 18 Jahren gebunden, während man als 16jähriger bereits den Landtag wählen darf.
Für diese Uneinheitlichkeit in den Bestimmungen zum Wahlalter bzw. zur Teilhabe bei den demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der ‚direkten Demokratie‘ gibt es keine Rechtfertigung. Es ist höchste Zeit, dass dies vereinheitlicht wird.
Die FDP-Fraktion schlägt daher im vorliegenden Gesetzentwurf vor, das Wahlalter im Volksabstimmungsgesetz direkt an das Landeswahlgesetz zu koppeln. Damit dürften sich in Zukunft junge Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die mindestens 16 Jahre alt sind, an den verschiedenen Instrumentarien zur direkten demokratischen Willensbildung beteiligen.
Ich hoffe, dass diese Initiative im gesamten Hause auf Zustimmung treffen wird und empfehle Ihnen insoweit die Unterstützung unseres Anliegens!“
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20.03.2015
Dr. Ekkehard Klug: Lichtvolle Reformschritte der Landesregierung
„Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht einige bemerkenswerte Neuerungen vor, die den ‚echten Norden‘ wieder einmal glanzvoll erstrahlen lassen. So ist zum Beispiel beabsichtigt, in § 48 Absatz 2 der Landesbauordnung unter dem Buchstaben d) das Wort ‚Beleuchtung‘ durch das Wort ‚Belichtung‘ zu ersetzen.
Diese und andere lichtvollen Reformschritte, die im Rahmen der Gesetzesinitiative der rot-grün-blauen Landesregierung hier zu debattieren sind, werden sicher im Rahmen der erforderlichen Anhörungen im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss vertieft ausgeleuchtet, pardon: belichtet (oder so ähnlich!).
Generell ist der Gesetzentwurf der Landesregierung darauf ausgerichtet, die Landesbauordnung 1) an in der Vergangenheit gewonnene praktische Erfahrungen anzupassen sowie sie 2) auch an die neue Fassung der Musterbauordnung anzupassen.
Inwieweit diese gewiss lobenswerten Absichten vollumfänglich in diesem Gesetzentwurf realisiert worden sind, möchte ich abschließend nach dem Ergebnis der Anhörungen und Ausschussberatungen bewerten.“
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20.03.2015
Oliver Kumbartzky: Westküstenpolitischer Offenbarungseid
„Ministerpräsident Torsten Albig ist einst mit großen Worten und Ankündigungen Richtung Westküste gestartet. Er sagte in einem dpa-Interview im Juni 2012: ‚Sie [die Westküste] ist für uns kein Randgebiet oder das Sorgenkind des Landes, sondern unser entscheidendes Entwicklungsareal, mindestens auf Augenhöhe mit der Metropolregion Hamburg.‘
Jetzt ist die Legislaturperiode schon deutlich in der zweiten Halbzeit und es ist an der Zeit, einmal eine Zwischenbilanz zu ziehen. Was ist aus den Ankündigungen geworden? Welche Perspektiven hat die Westküste unter der Koalition, die neue Horizonte versprach?
Die FDP-Fraktion forderte einen schriftlichen Bericht ein. Dieser liegt nun vor. Vielen Dank dafür, wobei anzumerken ist, dass der Bericht seinem Titel ‚Perspektiven für die Westküste‘ nicht gerecht wird. Von Perspektiven ist dort weit und breit nicht die Spur. Der Bericht ist unterm Strich ein westküstenpolitischer Offenbarungseid.
Die Landesregierung hat mittlerweile ihre ganz eigene, abschätzende Meinung zur Westküste. Um ein Beispiel zu nennen: Das größte Industriegebiet Schleswig-Holsteins liegt bekanntlich in Brunsbüttel. Die Meinung von Staatssekretär Nägele dazu war vor einigen Wochen bei einer öffentlichen Ausschusssitzung zu hören. Das Industriegebiet hätte seinen Zenit überschritten, sagte Nägele.
Dabei braucht das Land doch endlich mal ein industriepolitisches Konzept. Die FDP-Fraktion hatte das beantragt und der UV-Nord hat zu unserem Antrag sehr klar Stellung bezogen: ‚Gerade dieses einzigartige Industriecluster bedarf einer künftig vermehrten Hinwendung, insbesondere was seine verkehrsinfrastrukturelle Erreichbarkeit anbetrifft.‘Zur Erinnerung: Das größte Industriegebiet des Landes ist von Norden mittlerweile nur über eine Landesstraße zu erreichen, die komplett abgesackt ist und nur noch mit 30 km/h befahren werden darf.
Und überhaupt: Wie wollen Sie Unternehmen an der Westküste ansiedeln oder halten, wenn Sie die dringend benötigte Infrastruktur nicht anbieten können und wollen?
Die B5 als die zentrale Entwicklungsachse soll nur halbherzig ausgebaut werden. Von einem dreistreifigen Ausbau bis ins Industriegebiet Brunsbüttel hat sich die Landesregierung offenbar verabschiedet. Und auch nördlich von Heide geht es der Regierung nur um einige wenige Abschnitte. Es gibt keine Vision von einem mehrstreifigen Ausbau bis zur dänischen Grenze. Dabei muss endlich eine gemeinsame grenzüberschreitende Planung angegangen werden.
Antworten oder gar Perspektiven suchen wir – wie gesagt – in dem vorliegenden Bericht vergebens. Stattdessen Deskriptives über bestehende Förderprogramme, die mit EU-Geldern finanziert werden. Bravo! Sie sieht Ihr Einsatz für die Westküste aus.
Das Westküstenprogramm ITI zum Beispiel entpuppt sich schnell als reine PR-Nummer. Das Programm hält einem Faktencheck nicht stand. Denn Fakt ist: 30 Millionen Euro auf sechs Jahre und drei Kreise verteilt, macht gerade einmal im Schnitt 1,6 Millionen Euro pro Kreis und Jahr. Außerdem ist das Antrags- und Vergabeverfahren sehr umständlich. Überall an der Westküste werden momentan Projektskizzen erstellt und eingereicht. Die Regierung weckt durch ITI Erwartungen, die sie definitiv nicht einmal im Ansatz erfüllen kann.Zur Ausschreibung der Marschenbahn möchte ich noch sagen, dass die Option für Brunsbüttel nicht nur ausgeschrieben, sondern anschließend auch berücksichtigt werden muss. Außerdem muss Glückstadt verbindlich von der Marschenbahn bedient werden. Und auch in Kellinghusen müssen die Versprechen endlich eingelöst werden.
Ich könnte noch weitere Themen – von den vernachlässigten Häfen, der drangsalierten Fischerei, den bürokratischen Auflagen für Unternehmen und die Landwirtschaft bis hin zum Tourismus und der Bäderregelung – aufzählen, aber dafür fehlt jetzt die Zeit.
Ich beantrage, den Bericht an den Wirtschaftsausschuss weiterzuleiten. Dann sollten wir Vertretern von der Westküste die Möglichkeit geben, sich schriftlich zu dem Bericht zu äußern. Daraus werden sich dann echte Handlungsempfehlungen und Perspektiven entwickeln lassen.
Im Fazit des Berichtes steht geschrieben: ‚Intensivierte regionale Zusammenarbeit und Austausch sowie innovativer Ideenwettbewerb sind die Antwort der Landesregierung auf die Freisetzung vorhandener Entwicklungspotentiale und die Öffnung neuer Perspektiven für die Westküste.‘
Wie gut die Zusammenarbeit zwischen Regierung und der Westküste ist, gerade im Hinblick auf innovative Projekte, zeigt sich aktuell eindrucksvoll am Beispiel der Neulandhalle. Die Kulturministerin Spoorendonk beerdigt das Projekt, indem sie die zugesagte Unterstützung zurückzieht. Sie tut das in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage. Und das, ohne den Eigentümer bzw. Projektpartner, die Kirche, vorher zu informieren. Der gesamte Vorgang ist wirklich erschütternd.
Es zeigt sich einmal mehr: Die Landesregierung hat keine Antworten, keine Perspektiven und sie bietet nichts Konkretes! Dabei hat die Westküste sehr große Potentiale – für den Tourismus, die Ernährungswirtschaft und auch für die Energiewirtschaft und die Industrie. Diese Potentiale müssen aber gestärkt werden. Das geht nicht, wenn die Landesregierung weiterhin Politik mit dem Rücken zur Westküste macht.
Die Regierung muss ihr westküstenpolitisches Trauerspiel endlich beenden.“ -
20.03.2015
Wolfgang Kubicki: Respekt für die Entscheidung des Innenministers
„Wir zollen dem Innenminister Respekt für die Entscheidung, seine beabsichtigte Wehrübung zu verschieben in eine Zeit, in der er nicht in annähernd gleicher Weise wie anlässlich des G7-Gipfels in Lübeck gefordert ist. Seine Erklärung, er habe aus der Debatte gelernt, ist hoch anzuerkennen, da er damit die ursprüngliche Instinktlosigkeit, parallel zum Lübecker Treffen an einer Wehrübung teilzunehmen, beseitigt hat.
Es wäre zu wünschen gewesen, wenn auch die regierungstragenden Fraktionen aus der Debatte gelernt hätten. Es hätte in ihrer Hand gelegen, dieses Problem gar nicht erst entstehen zu lassen.
Es ist kein Ausweis von Schwäche, sondern von Stärke, Fehler zu korrigieren. Dies stünde auch dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Ralf Stegner gut zu Gesicht.“
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19.03.2015
Wolfgang Kubicki: Vorratsdatenspeicherung eine unmissverständliche Absage erteilen
„Ich möchte mit einer Definition des Begriffes ‚Lüge‘ meine Rede beginnen: Im gesammelten Weltwissen ‚Wikipedia‘ heißt es hierzu:
‚Eine Lüge ist (…)‚die (auch nonverbale) Kommunikation einer subjektiven Unwahrheit mit dem Ziel, im Gegenüber einen falschen Eindruck hervorzurufen oder aufrecht zu erhalten [sic].‘
Lügen dienen dazu, einen Vorteil zu erlangen, zum Beispiel um einen Fehler oder eine verbotene Handlung zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entgehen. (…)‘
Wenn künftige Historiker sich die Frage stellen, wann der Untergang der SPD eingeläutet wurde, wird sicherlich der 15. März 2015 häufig genannt werden, der Tag, an dem der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel seine Position zur Vorratsdatenspeicherung mit einer Lüge begründete. Denn im Interview mit dem Deutschlandfunk erklärte der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel nicht nur, seine Partei habe ‚2011 im Dezember‘ in einem Beschluss die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung vor der verfassungswidrigen Rechtslage in dieser Frage gewarnt. Er erklärte auch, anschließend sei das Gesetz vor dem Verfassungsgericht gescheitert.
Richtig ist vielmehr, die Vorratsdatenspeicherung wurde im März 2007 von der Großen Koalition beschlossen – mit der Stimme von Herrn Gabriel – und im März 2010 wurde diese Regelung vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Klar ist: Die FDP braucht in dieser Frage sicherlich keine Belehrung, schon gar nicht von den Sozialdemokraten.
Erneut wahrheitswidrig hat Sigmar Gabriel im genannten Interview mit dem Deutschlandfunk erklärt, der Einsatz der Vorratsdatenspeicherung habe beim grausamen Anschlag von Utøya im Sommer 2011 geholfen, den Täter schnell zu identifizieren. Dies ist deshalb falsch, weil die Datenspeicherung in Norwegen bis zum heutigen Tage nicht angewandt wird. Und dies ist deshalb so perfide, weil Sigmar Gabriel schon einmal – unter anderem von der Zeitung ‚Die Zeit‘ – auf die Wahrheitswidrigkeit seiner Aussage hingewiesen wurde. Die Überschrift des damaligen Artikels lautete vielsagend ‚Gabriel spielt mit der Angst der Bürger‘. Es ist erschütternd, dass sich der Vorsitzende der Traditionspartei SPD einer solchen Vorgehensweise bedient, um politische Raumgewinne zu erzielen.
Hinzuzufügen ist, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes faktisch keine Möglichkeiten einer Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung lässt, denn die Erklärung, Daten von Berufsgeheimnisträgern dürften überhaupt nicht gespeichert werden, ist rein technisch im Rahmen einer großen Datenspeicherung nicht umsetzbar.
Wir erwarten von der SPD im Landtag eine unmissverständliche Bestätigung der bisherigen Beschlusslage des Landtages und vom Sechsten Stellvertretenden Bundesvorsitzenden der SPD, dass er innerhalb seiner Partei sein gesamtes politisches Gewicht einsetzt, um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern.“
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19.03.2015
Dr. Ekkehard Klug: Zuwanderung ist eine Chance, keine Belastung
„Auch in dieser Plenartagung sprechen wir wieder über das Thema Asylbewerber und Flüchtlinge: So, wie in praktisch jeder Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses, steht auch im Plenum die Flüchtlingspolitik ständig auf der Tagesordnung.
Das Thema eignet sich nicht für die üblichen Rituale im Verhältnis von Regierung und Opposition. Dass wir die Landesregierung in der Vergangenheit in einer Reihe von Punkten kritisiert haben, ist allseits bekannt. Der einstimmige Landtagsbeschluss vom September 2013, der die Regierung aufforderte, gemeinsam mit den Kommunen ein Unterbringungs- und Betreuungskonzept zu entwickeln, lag de facto ein Jahr lang auf Eis. Und als im vorigen Jahr just zu Beginn der kälteren Jahreszeit auf dem Gelände der Erstaufnahmeaufnahmeeinrichtung in Neumünster Zelte aufgestellt worden sind, habe ich dies hier in einer Landtagsdebatte als zutiefst beschämend bezeichnet – und zwar erst recht im Hinblick auf die versprochene Willkommenskultur.
Unter Hinweis auf diese Punkte kann ich also feststellen, dass wir unsere Oppositionsrolle wahrgenommen haben, wo diese erforderlich und angemessen war.
Kein Verständnis habe ich jedoch dafür, wenn etwa der Landesvorsitzende der CDU, der Herr Liebing, die Landesregierung angreift, wo er sich als Bundestagsabgeordneter besser auf seinem eigenen politischen ‚Spielfeld‘ mit lichtvollen Initiativen hervortun sollte.
Die Forderung von Herr Liebing, das Land solle all jene Flüchtlinge nicht weiter auf die schleswig-holsteinischen Kommunen verteilen, die ‚erkennbar keine Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt haben‘, ist kompletter Unfug, und zwar gleich aus mehreren Gründen:
- Wer – welcher Verwaltungsmitarbeiter – soll denn die Entscheidung treffen, auf wen dies vermeintlich zutrifft?
- Weshalb erhebt Herr Liebing eine Forderung, die gegebenenfalls zu einer katastrophalen Situation in den ohnehin überfüllten Erstaufnahmeeinrichtungen führen würde – sofern denn irgendjemand auf die Schnapsidee käme, diese dusselige Forderung umzusetzen?
Ich finde dies insbesondere deshalb ärgerlich, weil es ja die Aufgabe und Zuständigkeit des Bundes ist, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine zügige Durchführung der Asylverfahren zu gewährleisten. Das ist ein Thema, dem ein aus Schleswig-Holstein stammender Bundestagsabgeordneter der größten aller Koalitionen vielleicht eher seine Aufmerksamkeit zuwenden sollte als dem reflexartigen politischen Einprügeln auf die ungeliebte hiesige Landesregierung.
Dass es im Land in der Vergangenheit Fehler und Versäumnisse gab, dürfte ja wohl unstrittig sein. In letzter Zeit hat sich aber manches gebessert, und das verdient Anerkennung. Bei der Schulsituation für die als Flüchtlinge bei uns aufgenommenen Kinder und Jugendliche ist einiges an Verbesserungen eingeleitet worden, das wir sehr begrüßen. Es bleibt allenfalls die Frage, ob das Land die nun verstärkt benötigten Fachlehrerinnen und Fachlehrer mit einer Qualifikation im Bereich ‚Deutsch als Zweitsprache‘ auch tatsächlich finden wird. Oder muss hier in der Aus- und Fortbildung nicht noch wesentlich mehr getan werden, um die Fachkräftesituation wenigstens auf mittlere Sicht zu verbessern?
Der Umfang der Betreuungs- und Integrationsangebote wird sicher immer ein Diskussionsthema bleiben. In dem Bericht, Drucksache 18/2752, lesen wir zum Beispiel auf Seite 3, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes einmal pro Woche gemeinsame Freizeitaktivitäten für Kinder im Alter von fünf bis 13 Jahren stattfinden sollen. Daran ließe sich zum Beispiel die Frage anschließen: Was wird Jugendlichen im Alter von 14 (und älter) geboten?
Die Anhörung, die der Innen- und Rechtsausschuss kürzlich durchgeführt hat, hat unterstrichen, welch große Bedeutung dem ehrenamtlichen Engagement bei der Betreuung und den Hilfen für Flüchtlinge zukommt. Dies macht eine professionelle Betreuungsstruktur sicher nicht überflüssig, aber es ist auch deutlich geworden, dass die verfügbaren Mittel hinten und vorn nicht ausreichen, um alle nötigen Maßnahmen durch hauptamtliche Kräfte zu erledigen. Außerdem sollten wir froh darüber sein, dass sich so viele Menschen in unserem Land für diese humanitären Aufgaben engagieren. Der Wert dieses bürgerschaftlichen Engagements kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Sollte die Einschätzung der Landesregierung zur Entwicklung der Aufnahmezahlen – Stichwort: 20.000 im Jahre 2015 – sich bewahrheiten, werden die Herausforderungen in den kommenden Monaten noch größer – erst Recht im Hinblick auf die dann erforderlichen Kapazitäten bei Erstaufnahmeeinrichtungen und Wohnungen.
Wir Freie Demokraten teilen die Auffassung des Ministerpräsidenten, dass spätestens im Zuge einer solchen Entwicklung auch der Bund für eine größere finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen in die Pflicht genommen werden muss. Im Zusammenhang mit dem Asylkompromiss im Herbst vorigen Jahres ist der Bund erstmals bereit gewesen zu einer solchen finanziellen Lasten-Beteiligung – aber das sollte nicht das letzte Wort sein.
Im Übrigen meinen wir, dass die Zuwanderung in unser Land nicht nur immer unter dem Aspekt damit verbundener Belastungen diskutiert werden sollte. Die Politik und die großen gesellschaftlichen Kräfte sollten vielmehr auch die Chancen betonen, die sich damit gerade für ein Land mit schrumpfender, immer älter werdender Bevölkerung ergeben. Wir Freie Demokraten sind daher auch für ein Einwanderungsgesetz, das auch Asylbewerbern die Chance eröffnet, parallel zum Asylverfahren auch die Aufnahme als Arbeitnehmer oder Auszubildende in einem von Fachkräftemangel gekennzeichneten deutschen Arbeitsmarkt beantragen zu können. Dies würde im Übrigen auch das überbeanspruchte Asylverfahren entlasten – und sowohl Einwanderern als auch Einheimischen helfen.
Abschließend eine Anmerkung zu dem Antrag von CDU und PIRATEN, im Landtag einen ‚Integrationsausschuss‘ einzurichten: Nach unserer Auffassung wäre dies in keiner Weise hilfreich, sondern würde bloß zu einer Zerfaserung der parlamentarischen Arbeit beitragen. Wir sehen in dem Antrag der christlichen Piraten-Seefahrt lediglich eine Beschäftigungsmaßnahme für die Arbeitsgruppe Damerow-Beer, die in der Sache überhaupt nichts voranbringt.“
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19.03.2015
Christopher Vogt: Hochschulen auf den doppelten Abiturjahrgang vorbereiten
„Die Präsidien der neun staatlichen Hochschulen des Landes haben den doppelten Abiturjahrgang im kommenden Jahr als ‚größte Herausforderung ihrer Geschichte‘ bezeichnet. Zumindest bei den Hochschulen, die in der Nachkriegszeit gegründet wurden, kann ich das absolut nachvollziehen. Bei der Christian-Albrechts-Universität, die in diesem Jahr ihr 350jähriges Bestehen feiern wird, glaube ich, dass es in ihrer Geschichte schon mindestens ein bis zwei größere Herausforderungen gegeben hat.
Wie auch immer, der doppelte Abiturjahrgang steht nun quasi vor der Tür und wird in der Tat eine immense zusätzliche Herausforderung für unsere Hochschulen darstellen. Da gibt es nichts zu beschönigen und es sagt leider sehr viel über den viel zu geringen Stellenwert der Hochschulen in der schleswig-holsteinischen Landespolitik aus, dass ein Jahr vor dem Eintreffen des doppelten Abiturjahrganges von Seiten der Landesregierung noch immer keine konkreten Vorbereitungen getroffen worden sind.
Frau Ministerin Alheit! angesichts der offenkundig schwierigen Lage der Hochschulen und des Versagens der Landesregierung in dieser Frage, war es nicht nur unangebracht, sondern schlichtweg unverschämt und auch peinlich, dass Sie in der vergangenen Woche öffentlich von einer ‚Wünsch-Dir-was-Liste‘ der Hochschulen gesprochen haben.
Ich verstehe wirklich nicht, wie man als zuständige Ministerin auf berechtigte Forderungen der Hochschulen derart unsouverän reagieren kann. Die Landesregierung scheint noch immer nicht verstanden zu haben, wo eigentlich das Problem liegt.
‚Chance, nicht Last‘, so ist die Stellungnahme der bundesweiten Hochschulrektorenkonferenz zum Hochschulpakt 2020 aus dem Jahr 2005 überschrieben. Der Hochschulpakt ist eine Reaktion auf den bereits damals prognostizierten starken Anstieg der Studierendenzahlen bis zum Jahr 2020. Dieser Pakt von Bund und Ländern soll den Hochschulen ermöglichen, die erhöhten Studienanfängerzahlen aufzunehmen und dabei die Ausbildungsqualität auf gleich hohem Niveau zu halten und die qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen für Studieninteressierte am besten noch zu verbessern, um so alle Studierenden verlässlich zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der Hochschulpakt ist also mitnichten in erster Linie eine Reaktion auf den doppelten Abiturjahrgang, wie es der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen behauptet. Der doppelte Abiturjahrgang ist nur ein Aspekt unter vielen, die Aussetzung der Wehrpflicht hat ebenfalls dazu beigetragen, Hauptgrund ist aber schlichtweg der allgemeine Trend zur Akademisierung.
Wenn man sich die Verwaltungsvereinbarungen zum Hochschulpakt III anschaut, muss man leider feststellen, dass die Landesregierung wirklich nicht gut verhandelt hat. Während alle ostdeutschen Länder, die Stadtstaaten und das Saarland erstaunliche Sonderkonditionen für sich herausgeholt haben, hat es die Landesregierung nicht geschafft, für das Konsolidierungsland Schleswig-Holstein auch nur irgendetwas herauszuholen. Ich verstehe wirklich nicht, warum ein Studienanfänger im Saarland, in Ostdeutschland oder auch in Hamburg mehr wert sein soll und besser finanziert wird als ein Studienanfänger bei uns. Das leuchtet mir einfach nicht ein. Zumal auch die teuren Medizinstudienplätze, die unser Bundesland im bundesweiten Vergleich überproportional zur Verfügung stellt, im Hochschulpakt nicht berücksichtigt werden.
Interessant finde ich im Übrigen, dass die bundesweite Hochschulrektorenkonferenz bereits im Jahr 2005 davor gewarnt hat, dass Hochschulen ‚in Notwehr‘ mit lokalen Zulassungsbeschränkungen auf den Studierendenandrang reagieren würden. Das ist genau das, was die schleswig-holsteinischen Hochschulpräsidien in ihrem aktuellen Brandbrief angesichts der mangelnden Vorbereitung des doppelten Abiturjahrganges angedroht haben. Leider nicht ohne Grund: Für diesen gesonderten Ansturm im kommenden Jahr muss es auch gesonderte Maßnahmen geben. Ein Verweis auf den Hochschulpakt ist da einfach zu wenig, da dieser den allgemeinen Anstieg von Studierwilligen abfedern soll und das leider auch nur unzureichend schafft.
Wie ein schlechter Scherz klingt es deshalb für mich, wenn ich im Koalitionsantrag lese, dass man sich ja nun an den Erfahrungen aus anderen Ländern orientieren kann. Hätte man das in den letzten drei Jahren mal getan! Andere Länder, die das Problem des doppelten Abiturjahrganges vernünftig bewältigt haben, haben sich bereits einige Jahre vorher mit den Hoch-schulen zusammengesetzt und einen gesonderten Plan entworfen, mit dem man den doppelten Abiturjahrgang bewältigen konnte. Es wurden mehr Mittel bereitgestellt und entsprechende Planungen angestoßen, welche zusätzlichen baulichen Erweiterungen notwendig sein würden und welches Lehrpersonal zusätzlich angestellt werden muss.
Nichts davon hat diese Landesregierung bisher gemacht. Sie war in dieser Frage fahrlässigerweise einfach untätig. Die Landesregierung muss nun mit der Nase darauf gestoßen werden, damit sie sich dieses Problems überhaupt annimmt. Und was macht die Landesregierung jetzt? Sie gründet einen Arbeitskreis, um sich das Problem erst einmal anzugucken. Das ist nun wirklich völlig absurd. Man bekommt immer mehr den Eindruck, dass das Ministerium gar nicht so richtig weiß und versteht, was an den Hochschulen eigentlich so los ist.
Stattdessen irrlichtert die Ministerin munter durch die Hochschullandschaft und vergrault bei jeder Gelegenheit die Hochschulen. Sei es bei den Zuschüssen für die Hochschulmedizin, der Höhe der Hochschulpaktmittel und jetzt zuletzt bei der klaren Absage der Ministerin an weitere Mittel zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrganges.
Ihr Staatssekretär darf all das von der Ministerin zerbrochene Porzellan jetzt wieder einsammeln – der kennt das ja schon von der Amtsvorgängerin. Wir finden es dabei gut, dass es Lockerungsübungen in Sachen Zusatzfinanzierung durch Staatssekretär Fischer gegeben hat. Das ist das richtige Signal. Auch die Zusage, dass aus HSP-Mitteln auch Gebäude gebaut werden dürfen, ist absolut richtig! Der Raummangel ist ja schließlich eines der größten Probleme!
Die Probleme und Herausforderungen der Hochschulen müssen endlich von der politischen Mehrheit anerkannt und angepackt werden. Ich setze da jetzt vor allem auf den Ministerpräsidenten und auf die Finanzministerin, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung da nun gerecht wird. Es war ein Fehler, dass die Hochschulen von der verbesserten finanziellen Situation des Landes überhaupt nicht profitiert haben. Auch von den BAFöG-Mitteln ist nichts bei den Hochschulen angekommen, stattdessen wurden im Lehramtsbereich unnötige Doppelstrukturen aufgebaut.
Da die dringend notwendige FDP-Hochschuloffensive in Höhe von 50 Millionen Euro in den Haushaltsberatungen durch die Regierungsmehrheit abgelehnt wurde, muss jetzt das Signal kommen: Wir brauchen zusätzliche Mittel im Nachtragshaushalt 2015 und im Haushaltsentwurf 2016 für die Hochschulen. Zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrganges brauchen die Hochschulen zusätzliche Mittel zum Hochschulpakt. Es fehlt an fast allen Hochschulen an den elementaren Dingen: Räumen, Personal, Ausstattung, Mensen und auch Wohnraum, um den kommenden Ansturm begegnen zu können. Die Zuschüsse an die Hochschulen stagnieren seit Jahren, sinken relativ sogar, es gibt kaum Erhöhungen trotz stark steigender Studierendenzahlen und verbesserter Haushaltslage.
Nur durch das fleißige Einwerben von Drittmitteln kommen die Hochschulen überhaupt noch halbwegs über die Runden. Wir brauchen daher einen Fahrplan zum Abbau der chronischen Unterfinanzierung der Hochschulen. Sonst droht der Abstand zu anderen Hochschullandschaften sich noch einmal zu vergrößern. Es geht darum, die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschullandschaft zu erhalten bzw. herzustellen.
Unser Land kann es sich nicht erlauben, Studieninteressierte im vierstelligen Bereich in andere Länder zu verdrängen. Der Verlust an gut ausgebildeten jungen Menschen wäre ein schwerer Schlag für den Standort Schleswig-Holstein.
Es muss ein Paradigmenwechsel her: Wir brauchen endlich mehr Verständnis dafür, welche elementare Bedeutung die Wissenschaft für die Zukunftsfähigkeit unseres Bundeslandes hat. Es bedarf einer entsprechend großen Unterstützung für die Hochschulen. Springen sie also über Ihren Schatten und sorgen Sie dafür, dass wir heute ein gemeinsames Signal an die Hochschulen senden können. Stimmen Sie dem Oppositionsantrag zu.“